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Die Erhöhung des Pflegegeldes – Entlastung für Angehörige und Anerkennung der Pflegearbeit

Aktualisiert: 10. März


EinTaschenrechner zeigt die Zahl 2025 an. Daneben befinden einige Geldscheine und Stapel mit Münzen.

Am 1. Januar 2025 trat eine Änderung in Kraft, die für Millionen von Pflegebedürftigen und ihren Familien in Deutschland von großer Bedeutung ist: Die Erhöhung des Pflegegeldes. Im Rahmen der laufenden Pflegereform von 2023 hat der Gesetzgeber mit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) eine stufenweise Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung verabschiedet. Diese Maßnahme werden auch 2025 fortgeführt und markieren einen wichtigen Schritt in Richtung Anerkennung und Unterstützung der Pflegearbeit, die oft im Verborgenen geleistet wird. In diesem Artikel wollen wir näher darauf eingehen, was diese Erhöhung bedeutet und warum sie so dringend notwendig war. 


Warum wurde das Pflegegeld erhöht? 

Die Entscheidung zur Erhöhung des Pflegegeldes erfolgte vor dem Hintergrund eines wachsenden Bewusstseins für die Herausforderungen, denen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gegenüberstehen. Denn die Pflege von Angehörigen ist oft mit physischen, emotionalen und vor allem steigenden finanziellen Belastungen verbunden.  

 

Was bedeutet die Erhöhung konkret? 

Bereits im Jahr 2024 wurden die Pflegeleistungen um rund 5 % erhöht. Im Jahr 2025 gibt es eine weitere Erhöhung von etwa 4,5 %, wobei die genaue Erhöhung des Pflegegeldes je nach Pflegegrad variieren kann. So erhalten beispielsweise Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 nun 15 Euro mehr, während Pflegebedürftige mit höheren Pflegegraden entsprechend größere Erhöhungen verzeichnen. Diese differenzierte Erhöhung berücksichtigt den unterschiedlichen Pflegeaufwand, den die verschiedenen Pflegegrade mit sich bringen, und soll sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung den tatsächlichen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen entspricht. 


Es sind zwei Tabellen mit den Euro-Beträgen für Pflegegeld und Pflegesachleistungen aufgeschlüsselt nach Pflegegrad zu sehen.













Weitere Erhöhungen - Entlastungsbetrag 2025 Der Entlastungsbetrag steht allen pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung und kann vielfältig eingesetzt werden, etwa für die Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege oder Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ab 2025 wird dieser Betrag von bisher 125 Euro auf 131 Euro monatlich angehoben und ist für alle Pflegegrade gleich.


Verhinderungspflege 2025

Die Verhinderungspflege ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegekraft, beispielsweise ein Angehöriger, vorübergehend ausfällt und Vertretung organsiert werden muss. Die Ersatzpflege kann stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot steht allen pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und gilt für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr (42 Tage). Der Gesetzgeber stellt hierfür ein jährliches Budget von 1.685 Euro (zuvor waren es 1.612 Euro) zur Verfügung. Kosten, die darüber hinaus anfallen, müssen selbst getragen werden.


Kurzzeitpflege 2025

Manche Situationen erfordern eine vorübergehende stationäre Pflege, etwa bei Ausfall der Pflegeperson, plötzlich eintretender Pflegebedürftigkeit oder zeitweise intensiverem Pflegebedarf aufgrund von Verschlechterung des Gesundheitszustandes der zupflegenden Person. Dafür bietet der Gesetzgeber die bezuschusste Kurzzeitpflege an. Für diese Pflegeform wird das Jahresbudget 2025 von 1.774 Euro auf 1.854 Euro angehoben.


Gemeinsames Jahresbudget ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen, flexiblen Jahresbudget zusammengefasst. Mit einem Gesamtbetrag von 3.539 Euro können beide Pflegeformen nach Bedarf genutzt werden, was den Zugang und die Handhabung erleichtert. Zudem entfällt die bisherige Voraussetzung, dass die häusliche Pflege mindestens sechs Monate lang erfolgt sein muss, um Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.


Welche Auswirkungen hat die Erhöhung? 

Die Erhöhung des Pflegegeldes hat unmittelbare Auswirkungen auf das Leben von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Sie bietet finanzielle Entlastung und ermöglicht es den Pflegenden, sich besser um ihre Liebsten zu kümmern, ohne sich gleichzeitig um ihre eigene finanzielle Sicherheit sorgen zu müssen. Darüber hinaus sendet die Erhöhung des Pflegegeldes auch eine wichtige Botschaft an die Gesellschaft: dass die Pflegearbeit von unschätzbarem Wert ist und angemessen entlohnt werden sollte. 

  

Fazit 

Von der schrittweisen Erhöhung des Pflegegeldes und des Pflegesachleistungsbudgets profitieren auch unsere Kunden. Denn während die staatliche Bezuschussung abhängig vom Pflegegrad steigt, bleibt der Preis für unsere 24-Stunden-Pflegedienstleistung gleich, sodass Ihre effektive Belastung und Kosten sinken. 


Eine Beispielrechnung finden Sie hier: 


In einer Beispielrechnung wird ein Pflegepaket Plus für eine Pflegebedrftige Person mit Pflegegrad 2 aufgeführt. Dabei fliessen verschiedene Vorteile, wie Pflegegeld, Verhinderungspflege, und mögliche Steuervorteile in die Rechnung ein.

 
 

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